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Berufsbild Physio-HP

Berufsbild Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie (auch genannt: sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie, HP-Physio, Physio-HP, Heilpraktiker für Physiotherapie) richtet sich nach dem Heilpraktikergesetz

 

Berufsaussichten:

HP-Physios haben eine amtliche Erlaubnis, die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie eigenverantwortlich ausüben zu dürfen.

Sie dürfen alle Kompetenzen anwenden, die sie in ihrer Ausbildung zum/zur PhysiotherapeutIn gelernt haben.

Nach einer Anamnese, Befundaufnahme und der physiotherapeutischen Diagnosestellung erfolgt die individuelle Therapie.

Der Mensch steht bei ihnen im Mittelpunkt.

Die Dauer und den Inhalt der Behandlung (Angebot von individueller, kombinierter Behandlungstechniken) bestimmen sie, auf das jeweilige Beschwerdebild ausgerichtet.

So wird der Mensch individuell betreut und unterstützt - ohne Zeitdruck.

Familie und Beruf lassen sich mit den passgenauen Arbeitszeiten optimal miteinander vereinbaren.


Direktkontakt mit den Patienten, Erstdiagnose

Patienten mit Auftreten behandlungsbedürftiger Störungen des Bewegungsapparats können direkt einen HP-Physio aufsuchen und sich therapieren lassen - ohne den Umweg über einen Arztbesuch.

Die Zeitspanne zwischen dem Auftreten behandlungsbedürftiger Störungen des Bewegungsapparats und dem Beginn der Therapie werden enorm verkürzt. 

Die Verantwortung für die korrekte Diagnose und die rationale und wirtschaftliche Therapie bleibt in der Hand der Heilpraktiker für Physiotherapie.

Patienten sind in der Regel Selbstzahler.
Sie können vor der Behandlung Ihre Krankenversicherung auf Kostenübernahme ansprechen.

Die Höhe der möglichen Erstattung richtet sich nach den individuell abgeschlossenen Tarifen.

Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach einer entsprechenden  Gebührenliste und ist umsatzsteuerbefreit.

Voraussetzung für die Umsatzseuerbefreiung ist die Erstellung einer Diagnose.


Verdienst

Der Verdienst von Physio-HPs (sektorale Heilpraktiker) unterliegt keinen festen Vorgaben.
Nach § 18 Einkommenssteuergesetz üben HP-Physios einen freien Beruf aus. Therapeutische Maßnahmen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Sie können die erhobenen Gebühren für ihre Leistungen wirtschaftlich und frei selbst bestimmen.
Als Anhaltspunkt dient de Gebührenliste für HP-Physios – erstellt vom DPHV e. V.
Es handelt sich nicht um eine verbindliche Gebührenordnung, bietet gute Anhaltspunkte für eine Rechnungsstellung.
Ein weiteres Plus: Die privat versicherten Patienten können – je nach abgeschlossenem Tarifvertrags – die Therapiekosten von der privaten Krankenkasse erstatten lassen.


Vorteile
Eigenständig behandeln und helfen
Den Menschen im Blick behalten
Zeit für die Familie haben
Finanziell abgesichert zu sein


Grenzen
HP-Physios müssen die Grenzen beachten.
Es gibt Maßnahmen und Behandlungstechniken, die anderen Gesundheitsberufen vorbehalten sind, z. B.
Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente
Verordnung von Betäubungsmitteln
Ausstellen amtlicher Atteste
Behandlung von Krankheitsbildern, die nicht zum Tätigkeitsfeld der Physiotherapie gehören.