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Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Physio-/Ergotherapie

Fortbildung

 Fortbildung zum/zur

Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Physiotherapie

 NEU!
Auch für Ergotherapeut*innen aus RLP

 


--> Anmeldeformular Physiotherapie

--> Anmeldeformular Ergotherapie

 


  Fortbildung ab Herbst 2024:

 - gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009, 3 C 19.08 -


40 Unterrichtseinheiten

 für die Bundesländer Rheinland-Pfalz & Sachsen-Anhalt

 
18./19. Oktober 2024
(20 UE, 20 FBP)

 &  
 15./16. November 2024 (20 UE, 10 FBP)

 

--> Der Seminarteil "Berufs- und Gesetzeskunde" von 10 UE findet am 16. November 2024 statt und kann auf Nachfrage auch separat gebucht werden.

 


 * jeweils Beginn: 9.00 Uhr      Ende: ca. 18.30 Uhr *

Lehrgangsort: Deutscher Physio-HP Verband e. V. (DPHV), Dierdorfer Str. 62, 56564 Neuwied


 

Unsicher? Unser Infoblatt FAQ beantwortet die häufigsten Fragen!


Gerne können Sie uns auch per Email unter info@physio-hp-verband.de kontaktieren,
von 08.30 - 12.30 Uhr sind wir auch telefonisch erreichbar (0 26 31/9 78 77 44).

 


AGB´s und Anmeldungen unten im Download
*Für die Nutzung/Bearbeitung unserer Online-Formulare ist ggf. eine lokales Speichern oder für mobile Geräte ein PDF-Reader für Android erforderlich.*


Anforderungen:

Du bist PhysiotherapeutIn
Du hast das Mindestalter von 25 Jahren erreicht
Du hast mindestens 4 - 5 Jahre Berufserfahrung in der Physiotherapie
Du hast ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Du wohnst in Rheinland-Pfalz bzw. Sachsen-Anhalt/Nordrhein-Westfalen oder willst Dich auf die Überprüfung vorbereiten.

--> Wenn Du alle Anforderungen erfüllst, fehlt nur noch die erfolgreiche Teilnahme der Fortbildung zur Schließung der normativen Kenntnislücke.

  • Eine Anerkennung nach Aktenlage in besonderen Fällen ist mit einer verkürzten Nachqualifikation bei abgeschlossener Osteopathieausbildung mit mind. 1.350 Unterrichtseinheiten möglich (vorherige Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt unbedingt erforderlich!).
  • Für den Erwerb der Teilnahmebescheinigung ist eine Teilnahme an dem Seminar ohne Fehlzeiten und das Bestehen der schriftlichen Überprüfung erforderlich.
  • Es werden Fortbildungspunkte für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gemäß vgl. § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V anteilmäßig ausgewiesen.
  • Die Letztentscheidung zur Erlaubniserteilung trägt das zuständige Amt.

 Informationen zum Datenschutz finden Sie hier

--> Externer Link zu unserer Seite im Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz


Deutscher Physio-HP Verband e. V.

Dierdorfer Str. 62
56564 Neuwied
Telefon: 0 26 31/9 78 77 44
Telefax: 0 26 31/9 78 77 45
Email: info@physio-hp-verband.de