Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes als vor Ort tätige Behörde gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben (u. a. Heilpraktiker).
Der Hygieneplan muß den praxisrelevanten Gegebenheiten angepasst werden. Ein Exemplar soll in der Praxis ausliegen, ein Exemplar sollte dem Gesundheitsamt zugestellt werden.
Viele Patienten, die eine Physiotherapiepraxis bzw. Praxis Heilpraktiker für Physiotherapie aufsuchen, sind besonders Infektanfällig. Auch nicht-infektiöse Erkrankungen (Frakturen, degenerative Abbauerscheinungen) schwächen allgemein die körperlichen Abwehrkräfte.
Die Empfehlungen sollen zusätzliche Belastungen unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter durch Infektionskrankheiten verhindern helfen. Der vorliegende Hygieneplan ist eine Empfehlung des Deutschen Physio HP-Verbandes e. V., Neuwied.
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