1. Grundsätze
Die Leistungsbeschreibung umfasst die häufigsten Maßnahmen der Physiotherapie. Dabei werden die wesentlichen Schädigungen/Funktionsstörungen und Therapieziele für die einzelnen Maßnahmen beispielhaft benannt.
2. Umfang der Leistung
Die unten aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
- die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.).
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.).
- die Dokumentation sowie weitere Arbeiten (wie Füllen der Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms und Einbringung in die Wanne, etc.).
3. Individueller Behandlungsplan
Nicht zum Inhalt der Maßnahmen der Physiotherapie gehört das Aufstellen des individuellen Behandlungsplanes bei Beginn der Therapie. Dieser muss die Indikation (bestehend aus Diagnose und Leitsymptomatik) und des Therapieziels sowie das Ergebnis der physiotherapeutischen Be-funderhebung berücksichtigen sowie die Therapieformen und erforderliche Anzahl festlegen.
4. Hilfeleistungen des Therapeuten
Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden, bei der Lagerung und - soweit erforderlich - beim Einsteigen in und Aussteigen aus der Wanne.
5. Behandlungsdurchführung
Die Durchführung der Behandlung ergibt sich aus der Erstellung des individuellen Behandlungsplans. Sie ist an die Reaktionslage des Patienten anzupassen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Lagerung des Patienten, ggf. der Auswahl der Behandlungstechniken oder -methoden sowie der Dauer, Intensität und des Umfanges der Behandlung.