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Informationen

Informationen rund um das Thema  Heilpraktiker/-in für Physiotherapie (sektoral)


GmbH: Heilpraktiker/in für Physiotherapie
Einer Tätigkeit von HP-Physios im Rahmen einer GmbH steht aus rechtlicher Sicht grundsätzlich nichts entgegen.
Folgendes sollte beachtet werden:
Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit dürfen HP-Physios ihre Tätigkeit grundsätzlich umfassend frei gestalten. Diese Freiheit wird im Bereich von Berufsausübungsregelungen durch gesetzliche Regelungen begrenzt. Liegen solche nicht vor, besteht keine Grundlage für eine Begrenzung.
Die Berufstätigkeit von HP-Physios ist in diesem Bereich nicht gesetzlich geregelt. Insbesondere bestehen keine Regelungen, wie z. B. teilweise im Bereich des Arztrechts, die eine Tätigkeit im Rahmen von Kapitalgesellschaften, also der GmbH, verbieten.
Die Tätigkeit von HP-Physios unterliegt im Wesentlichen den Vorschriften des Heilpraktikergesetzes. Dem Heilpraktikergesetz ist eine entsprechende Verbotsbestimmung nicht zu entnehmen.


Schweigepflicht
Heilpraktiker für Physiotherapie
- unterliegen nicht der ärztlichen Schweigepflicht, weil sie keine Ärzte sind.
Gegenüber den Patienten muss eine Schweigepflicht beachtet werden, die der ärztlichen Schweigepflicht überwiegend entspricht. Unterschiede bestehen in den strafrechtlichen Konsequenzen. Die Heilpraktiker erfüllen die Schweigepflicht um das entgegengebrachte Vertrauen bzw. die Intimsphäre der Patienten zu schützen. Die Schweigepflicht drückt ein inhaltliches Qualitätsmerkmal der Tätigkeit der Heilpraktiker für Physiotherapie aus.


Werbung, was beachten?
Es muss das Heilmittelwerbegesetz beachtet werden.
Keine Versprechen, keine Übertreibungen und Veranlassung zu Irrtümern geben (z. B. statt die Bezeichnung Institut lieber Praxis verwenden), tricksen und gewähren Sie Nichts!
Als Berufsbezeichnung verwenden Sie den Text der HP-Urkunde, z. B. Heilpraktiker für Physiotherapie nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939.


Werbung/Marketing
Die beste Werbung ist die "Mundpropaganda"!
Welchen Service biete ich dem Patienten/Mandanten?
Warum sollte der Patient/Mandant in meiner Praxis therapiert werden?
Wann darf ich als Heilpraktiker für Physiotherapie tätig werden?


Hygiene
Hygieneplan
Der Hygieneplan ist während der kompletten Dauer des Praxisbetriebes zu beachten und zu aktualisieren.
Jeder Mitarbeiter sollte für die Reinigung in die Verantwortung gezogen werden und in die Hygienetabelle eintragen, welche Aufgaben durch die einzelne Person erfüllt wurden. Ein wöchentlicher Wechsel der Reinigungskraft ist sinnvoll. Für den Nachweis (Hygienetabelle), wer, was, wann, wo gereinigt hatte, existiert keine rechtliche Pflicht und dient zur innerbetrieblichen Regelung, um Mitarbeiterstreitigkeiten zu vermeiden.


Abrechnung Kassenleistung/Privat
Kassenleistungen nicht mit Privatleistungen vermischen, z. B. Patient erhält Verordnung durch den behandelnden Arzt und möchte zusätzlich (nicht verordnet) Fango.
Die Fangoleistung kann aufgrund der vorhandenen Diagnose (ärztliche Verordnung) abgegeben werden und dem Patienten zur Selbstzahlung in Rechnung gestellt werden. Patient aufklären.


GebüH
Der Deutsche Physio-HP Verband e. V. hat eine Gebührenvergleichsliste der durchschnittlichen Preise in Deutschland erstellt. Die Gebührenliste der Heilpraktiker (GebüH),ist um die Positionen, die der Physio-HP ausüben darf, erweitert worden. Die Liste dient als Preisfindungsrahmen. Es gibt keine zwingend vorgeschriebenen Preisliste wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die Preisliste wird fortlaufend aktualisiert. Für Anregungen sind wir dankbar.


Patientenrechtegesetz/Rechnung
Das Patientenrechtegesetz schreibt eine eingehende Untersuchung, Information und Aufklärung des Patienten vor. Weiterhin ist die Einwilligung des Patienten in eindeutiger Form einzuholen, so dass sich die Vereinbarung eines schriftlichen Behandlungsvertrages empfiehlt.
Folgende Grundsätze sind bei der Abrechnung von Leistungen eines Heilpraktikers für Physiotherapie zu beachten.


Preisliste
Schließen Patient und Physio-Heilpraktiker eine Honorarvereinbarung für eine therapeutische Leistung ab, und hat der Patient erstattungsfähige Heilpraktikerleistungen mit seiner Krankenversicherung vereinbart, ist die private Krankenversicherung des Patienten verpflichtet, die mit dem Physio-Heilpraktiker vereinbarte Vergütung zu akzeptieren. (Amtsgericht Köpenick, Az.: 13 C 107/11).


Anpassung Krankenversicherungsverträge
Informieren Sie Ihre Klienten, die bestehende private Krankenversicherung zu aktualisieren.Sofern die Klienten noch keine Heilpraktiker für Physiotherapie-Behandlungen erhalten haben, d. h. noch keine Rechnung an die Versicherung ergangen ist, haben diese die Möglichkeit ihre bestehende Versicherung aktualisieren zu lassen. Die Aktualisierung sollte die Bezahlung der HP-Physio-Behandlungen beinhalten.

Berufshaftpflichtversicherung - Achtung! MG-Bereich
Bei einer Praxis wird nicht allein die Tätigkeit oder Qualifikation des Inhabers zur Berechnung des Tarifbeitrages herangezogen.
Ausschlaggebend sind hier auch die gesamten Tätigkeiten der angestellten Mitarbeiter, die dem Versicherer anzuzeigen sind.
Eine gesonderte Berufshaftpflichtversicherung wird für angestellte Mitarbeiter nur erforderlich, wenn diese z. B. zusätzlich freiberuflich im Sportverein etc. tätig sind.
Bei älteren Verträgen wird dringend angeraten, die versicherten Tätigkeiten der Praxis zu prüfen. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf die gemeldeten Tätigkeiten.


Rentenversicherungspflicht
Der Physio-Heilpraktiker ist in seiner therapeutischen Arbeit (auch Gruppentherapie = alle Teilnehmer bekommen eine Diagnose) nicht rentenversicherungspflichtig.


Anamnesebogen
Der Anamnesebogen ist wichtig, um RedFlags zu erkennen.
Bei der Feststellung der Diagnose empfiehlt es sich, den Heilmittelkatalog zu Hilfe zu nehmen, um den Schmerzbereich so weit wie möglich zu fassen.
1. Schmerzsymptomatik
2. Bewegungseinschränkung
z. B. Inpingement Schulter


Behandlungsfehler/Risiken
Es ist zu Gunsten des Patienten davon auszugehen, dass eine vom Behandelnden nicht dokumentierte Maßnahme nicht getroffen worden ist.
Erfolgt die medizinische Behandlung durch einen Berufsanfänger, so wird vermutet, dass die mangelhafte Qualifikation für den Eintritt der Gesundheitsschädigung ursächlich war.


Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag ist die Einverständniserklärung der Patienten, mit der die Efüllung der Aufklärungsfplicht des/der Heilpraktiker/in für Physiotherapie dokumentiert wird.
Patient und Behandler sollen zur Mitwirkung verpflichtet werden, Patient: z. B. Terminvereinbarung.
Im Wesentlichen wird die Therapieform benannt und die Honorarvereinbarung mit dem Patienten/Patientin geschlossen.
Wird keine Honorarvereinbarung getroffen gilt die übliche Vergütung der GebüH der Heilpraktiker.


Arbeitsvertrag
Bezahlung von Fortbildungsgebühren
Sämtliche Klauseln auf Bindung eines Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag haben vor Gericht keinen Bestand.


Darf der HP-Physio Behandlungen delegieren?
Antwort:
Nur unter Aufsicht!


Osteopathie
Osteopathie: Ärzte, Heilpraktiker mit einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis, HP-Physio darf Manuelle Therapie abgeben und abrechnen, da diese Behandlungstechnik zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Physiotherapeuten gehört.


Privatpatienten - Präventionskurse
Präventionskurse werden angeboten. Können Privatpatienten mit einer ärztlichen Verordnung (z. B. 24 Monate Gruppengymnastik) an diesen Kursen teilnehmen?


Umsatzsteuerfreie Tätigkeit
Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung erfolgt immer auf eine ärztliche Verordnung bzw. auf eine Diagnose, die durch einen autorisierten Behandler erstellt wurde.
Der Physio-HP kann eine ärztliche Verordnung auf Wunsch des Patienten "aufstocken".