Nützliche Links
Informativ
Physio HP Verband e.V.
Dierdorfer Str. 62
D-56564 Neuwied
Tel.: 0 26 31 978 77 44
Fax: 0 26 31 978 77 45
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) in weiteren Bundesländern möglich
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat zum 12.04.2022 die Arbeitsschutzstandards an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst. Hervorgehoben werden folgende Punkte: ...mehr dazu im Mitgliederbereich
Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen
Ab 3. April gelten nun bundesweit die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Die meisten Schutzmaßnahmen treten darin außer Kraft. Bitte denken Sie daran,
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Coronavirus-Testverordnung-TestV: Abrechnung von Mitarbeitertestungen bis 30. Juni 2022 möglich
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Werbung mit Osteopathie ist abmahnbar
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Elektronischer Heilberufeausweis - Pilotprojekt in NRW
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Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben...mehr dazu im Mitgliederbereich
Nach § 20a Abs. 1 Ziffer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt für alle Personen, die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe sowie weiteren Einrichtungen tätig sind, die neu beschlossene Impfpflicht...mehr dazu im Mitgliederbereich!
Aktualisierung der Arbeitsschutzstandards (Berufsgenossenschaft):
Die Berufsgenossenschaft (BGW) hat zum 15.12.2021 ihre Arbeitsschutzstandards für Therapeutische Praxen aktualisiert. Hier kommen Sie auf die Website der BGW.
Testpflicht ausgesetzt: Geimpftes oder genesenes Praxispersonal muss sich nicht täglich testen
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Mechanische Gefährdungen an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen - Empfehlung vom 23.09.2019
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website des G-BA.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihre Hinweise hierzu aktualisiert, nähere Informationen finden Sie auf der Website der BGW.
Die Berufsgenossenschaft (BGW) empfiehlt aber weiterhin Hygienemaßnahmen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Die Maßnahmen sind notwendig, da noch immer nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BGW
Am 14. November 2019 wurde vom Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Dazu zählen natürlich auch PhysiotherapeutInnen.
Seit 01. März 2020 muss bei einer Neuanstellung eine entsprechende Impfung bzw. Immunität (vor 1970 geborene gelten als immun) nachgewiesen werden (Impfpass!). Bei allen anderen muss ein Impfschutz bis spätestens 31. Juli 2022 nachgeholt werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
Digitale-Versorgung-Gesetz
Am 07.11.2019 wurde es im Bundestag beschlossen - das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)"
Das wichtigste zuerst: In der Regel betrifft es HeilpraktikerInnen für Physiotherapie nur indirekt.
Für diejenigen unter Ihnen, die auch noch eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V haben, sind hier die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt:
Ärzte können Gesundheits-Apps verschreiben...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
Digitale Patientenakte...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
In Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden werden wir einen Arbeitskreis gründen, welcher sich damit befasst, die PhysiotherapeutInnen und - soweit möglich - Physio-HP´s auch in den aktuellen Planungen des Gesundheitsministers einzubeziehen. Auch WIR sollten voll umfänglich von den Vorteilen der Digitalisierung Nutzen ziehen dürfen!
Grundsätzlich befürworten wir den Schritt der Bundesregierung in das 21. Jahrhundert, sofern dieser tatsächlich auch eine Vereinfachung der jetzigen "Bürokratie" darstellt. Wir empfehlen daher die auch eine freiwillige Teilnahme an der TelematikInfrastruktur (TI), nutzen Sie die Förderprogramme/Bezuschussung. Ab 2023 wird es dann kostenpflichtig.
Viele Patienten sind privat versichert und möchten natürlich die Rechnung des Physio-HP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstattet bekommen. Damit eine Erstattung auch erfolgen kann, und Sie hinterher keine unzufriedenen PatientInnen haben, empfehlen wir folgendes zu beachten...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
Wir haben die Nachricht eines Mitgliedes erhalten, dass ihm aufgrund der zugeteilten Erlaubnis als HeilpraktikerIn für Physiotherapie die Pflichtversicherung von der Berufsgenossenschaft gekündigt wurde. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 SGB VII sind Heilpraktiker versicherungsfrei. Dies hat unter mehreren Mitgliedern für große Verwirrung gesorgt, daher haben wir uns direkt an die BG gewandt und können Ihnen folgendes mitteilen...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
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