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Informativ
Physio HP Verband e.V.
Dierdorfer Str. 62
D-56564 Neuwied
Tel.: 0 26 31 978 77 44
Fax: 0 26 31 978 77 45
Ab dem 01. März 2023 werden die Kosten präventiver Coronavirus-Test der Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen nicht mehr durch den Bund erstattet. Eine Abrechnung ist nur noch für bis zum 28. Februar 2023 durchgeführte Tests über die Kassenärztliche Vereinigung möglich. Bitte beachten Sie die Abrechnungs- und Aufbewahrungsfristen...mehr dazu im Mitgliederbereich
Die Gesundheitsminister*innen der Länder haben sich darauf verständigt, die Test- und Maskenpflicht weiter zu lockern. Ab 01. März 2023 soll lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher*innen weiterhin Maskenpflicht gelten...mehr dazu im Mitgliederbereich
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1ABR 22/21) vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich
Arbeitsbedingungsrichtlinie - Arbeitsverträge: Umsetzung der Arbeitsbedingungen
Das Gesetz soll zum 1. August 2022 in Kraft treten...mehr dazu im Mitgliederbereich
Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist ab dem 01.07.2022 die Durchführung der Nachschulung (nach der Ziffer 7.2.4 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz - Sektorale Heilpraktiker*innen für Physiotherapie) nur noch als Präsenzveranstaltung zulässig. Aufgrund der pandemischen Lage war die Durchführung der Nachschulung mit Ausnahme des Abschlusstests bisher auch als Online-Unterricht zulässig.
Alle genauen Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der BGW.
Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) in weiteren Bundesländern möglich
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Werbung mit Osteopathie ist abmahnbar
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Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben...mehr dazu im Mitgliederbereich
Nach § 20a Abs. 1 Ziffer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt für alle Personen, die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe sowie weiteren Einrichtungen tätig sind, die neu beschlossene Impfpflicht...mehr dazu im Mitgliederbereich!
Testpflicht ausgesetzt: Geimpftes oder genesenes Praxispersonal muss sich nicht täglich testen
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Mechanische Gefährdungen an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen - Empfehlung vom 23.09.2019
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihre Hinweise hierzu aktualisiert, nähere Informationen finden Sie auf der Website der BGW
Die Berufsgenossenschaft (BGW) empfiehlt aber weiterhin Hygienemaßnahmen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Die Maßnahmen sind notwendig, da noch immer nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BGW
Am 14. November 2019 wurde vom Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Dazu zählen natürlich auch PhysiotherapeutInnen.
Seit 01. März 2020 muss bei einer Neuanstellung eine entsprechende Impfung bzw. Immunität (vor 1970 geborene gelten als immun) nachgewiesen werden (Impfpass!). Bei allen anderen muss ein Impfschutz bis spätestens 31. Juli 2022 nachgeholt werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Digitale-Versorgung-Gesetz
Am 07.11.2019 wurde es im Bundestag beschlossen - das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)"
Das wichtigste zuerst: In der Regel betrifft es HeilpraktikerInnen für Physiotherapie nur indirekt.
Für diejenigen unter Ihnen, die auch noch eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V haben, sind hier die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt:
Ärzte können Gesundheits-Apps verschreiben...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
Digitale Patientenakte...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
In Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden werden wir einen Arbeitskreis gründen, welcher sich damit befasst, die PhysiotherapeutInnen und - soweit möglich - Physio-HP´s auch in den aktuellen Planungen des Gesundheitsministers einzubeziehen. Auch WIR sollten voll umfänglich von den Vorteilen der Digitalisierung Nutzen ziehen dürfen!
Grundsätzlich befürworten wir den Schritt der Bundesregierung in das 21. Jahrhundert, sofern dieser tatsächlich auch eine Vereinfachung der jetzigen "Bürokratie" darstellt. Wir empfehlen daher die auch eine freiwillige Teilnahme an der TelematikInfrastruktur (TI), nutzen Sie die Förderprogramme/Bezuschussung. Ab 2023 wird es dann kostenpflichtig.
Viele Patienten sind privat versichert und möchten natürlich die Rechnung des Physio-HP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstattet bekommen. Damit eine Erstattung auch erfolgen kann, und Sie hinterher keine unzufriedenen PatientInnen haben, empfehlen wir folgendes zu beachten...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
Wir haben die Nachricht eines Mitgliedes erhalten, dass ihm aufgrund der zugeteilten Erlaubnis als HeilpraktikerIn für Physiotherapie die Pflichtversicherung von der Berufsgenossenschaft gekündigt wurde. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 SGB VII sind Heilpraktiker versicherungsfrei. Dies hat unter mehreren Mitgliedern für große Verwirrung gesorgt, daher haben wir uns direkt an die BG gewandt und können Ihnen folgendes mitteilen...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
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