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Newsletter

Ende der Kostenerstattung präventiver Coronavirus-Tests

Ab dem 01. März 2023 werden die Kosten präventiver Coronavirus-Test der Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen nicht mehr durch den Bund erstattet. Eine Abrechnung ist nur noch für bis zum 28. Februar 2023 durchgeführte Tests über die Kassenärztliche Vereinigung möglich. Bitte beachten Sie die Abrechnungs- und Aufbewahrungsfristen...mehr dazu im Mitgliederbereich


 

Test- und Maskenpflicht werden zum 01. März 2023 weiter gelockert

Die Gesundheitsminister*innen der Länder haben sich darauf verständigt, die Test- und Maskenpflicht weiter zu lockern. Ab 01. März 2023 soll lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher*innen weiterhin Maskenpflicht gelten...mehr dazu im Mitgliederbereich


Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Wie bereits in unserem Newsletter vom 22.09.2022 berichtet, sind Arbeitgeber*innen laut dem Beschluss des Arbeitsgerichts (Az 1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich


Änderung der Coronavirus-Testverordnung (25.11.2022)

Die fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung enthält auch Änderungen zur Vergütung der POC-Antigentests und Antigentests zur Eigenanwendung (wirksam ab 01.12.2022). Statt bisher € 2,50 sind ab Dezember nur noch € 2,-- pro Test abrechenbar...mehr dazu im Mitgliederbereich

 


FFP-2-Maskenpflicht

Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG bundeseinheitlich auch in Physiotherapiepraxen die neue Tragepflicht von FFP2-Masken (oder vergleichbar) für Patient*innen und Besucher*innen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind immer Kinder unter sechs Jahren, Personen, die eine medizinische Kontraindikation nachweisen sowie gehörlose und schwerhörige Menschen samt deren Kommunikationspartnern.


Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1ABR 22/21) vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich


Arbeitsbedingungsrichtlinie - Arbeitsverträge: Umsetzung der Arbeitsbedingungen

Das Gesetz soll zum 1. August 2022 in Kraft treten...mehr dazu im Mitgliederbereich


Änderung der Regelung zur Nachschulung HP-Physio in Niedersachsen

 

Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist ab dem 01.07.2022 die Durchführung der Nachschulung (nach der Ziffer 7.2.4 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz - Sektorale Heilpraktiker*innen für Physiotherapie) nur noch als Präsenzveranstaltung zulässig. Aufgrund der pandemischen Lage war die Durchführung der Nachschulung mit Ausnahme des Abschlusstests bisher auch als Online-Unterricht zulässig.


BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurückgezogen (aktualisiert 25.05.2022)

Alle genauen Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der BGW.


Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) in weiteren Bundesländern möglich

...mehr dazu im Mitgliederbereich


 Werbung mit Osteopathie ist abmahnbar

...mehr dazu im Mitgliederbereich


Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben...mehr dazu im Mitgliederbereich


Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022

Nach § 20a Abs. 1 Ziffer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt für alle Personen, die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe sowie weiteren Einrichtungen tätig sind, die neu beschlossene Impfpflicht...mehr dazu im Mitgliederbereich!


 Testpflicht ausgesetzt: Geimpftes oder genesenes Praxispersonal muss sich nicht täglich testen

...mehr dazu im Mitgliederbereich!


Hilfreiche Links und Informationen rund um die neuen Regelungen

...mehr dazu im Mitgliederbereich!


Mechanische Gefährdungen an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen - Empfehlung vom 23.09.2019

Die Verwendung mängelbehafteter Medizinprodukte ist nach § 14 (2) MPG verboten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, sowie auch der Versuch. Mehr dazu im Mitgliederbereich...


Richtig Lüften in Corona-Zeiten

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihre Hinweise hierzu aktualisiert, nähere Informationen finden Sie auf der Website der BGW


Zeitungen und Zeitschriften während der Coronavirus-Pandemie erlaubt

Die Berufsgenossenschaft (BGW) empfiehlt aber weiterhin Hygienemaßnahmen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Die Maßnahmen sind notwendig, da noch immer nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der BGW


Masern-Impfpflicht seit 01. März 2020

Am 14. November 2019 wurde vom Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen
 Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Dazu zählen natürlich auch PhysiotherapeutInnen.

Seit 01. März 2020 muss bei einer Neuanstellung eine entsprechende Impfung bzw. Immunität (vor 1970 geborene gelten als immun) nachgewiesen werden (Impfpass!). Bei allen anderen muss ein Impfschutz bis spätestens 31. Juli 2022 nachgeholt werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums.


 Digitale-Versorgung-Gesetz

Am 07.11.2019 wurde es im Bundestag beschlossen - das "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)"

Das wichtigste zuerst: In der Regel betrifft es HeilpraktikerInnen für Physiotherapie nur indirekt.

Für diejenigen unter Ihnen, die auch noch eine Kassenzulassung nach § 124 SGB V haben, sind hier die wichtigsten Punkte kurz aufgeführt:

Ärzte können Gesundheits-Apps verschreiben...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich

Digitale Patientenakte...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich

In Zusammenarbeit mit anderen Berufsverbänden werden wir einen Arbeitskreis gründen, welcher sich damit befasst, die PhysiotherapeutInnen und - soweit möglich - Physio-HP´s auch in den aktuellen Planungen des Gesundheitsministers einzubeziehen. Auch WIR sollten voll umfänglich von den Vorteilen der Digitalisierung Nutzen ziehen dürfen!

Grundsätzlich befürworten wir den Schritt der Bundesregierung in das 21. Jahrhundert, sofern dieser tatsächlich auch eine Vereinfachung der jetzigen "Bürokratie" darstellt. Wir empfehlen daher die auch eine freiwillige Teilnahme an der TelematikInfrastruktur (TI), nutzen Sie die Förderprogramme/Bezuschussung. Ab 2023 wird es dann kostenpflichtig.


Beihilfefähigkeit

Viele Patienten sind privat versichert und möchten natürlich die Rechnung des Physio-HP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstattet bekommen. Damit eine Erstattung auch erfolgen kann, und Sie hinterher keine unzufriedenen PatientInnen haben, empfehlen wir folgendes zu beachten...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich


Anmeldepflicht Berufsgenossenschaft

Wir haben die Nachricht eines Mitgliedes erhalten, dass ihm aufgrund der zugeteilten Erlaubnis als HeilpraktikerIn für Physiotherapie die Pflichtversicherung von der Berufsgenossenschaft gekündigt wurde. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 SGB VII sind Heilpraktiker versicherungsfrei. Dies hat unter mehreren Mitgliedern für große Verwirrung gesorgt, daher haben wir uns direkt an die BG gewandt und können Ihnen folgendes mitteilen...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich


 

 

 

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