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Informativ
Physio HP Verband e.V.
Dierdorfer Str. 62
D-56564 Neuwied
Tel.: 0 26 31 978 77 44
Fax: 0 26 31 978 77 45
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Die Zukunft der Physiotherapie liegt vor allem in einer Hand - in der Hand der Physiotherapeut*innen selbst. Doch wie soll diese Zukunft aussehen, was muss schon heute unternommen werden? Genaus das soll in dieser Studie in Erfahrung gebracht werden. Unter der Leitung des Zukunftspsychologen und Soziologen Prof. Dr. Thomas Druyen führt die opta data Zukunfts-Stiftung und das Institut für Zukunftspsychologie und Zukunftsmanagement der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien aktuell diese groß angelegte Studie durch - die Studie der Zukunft der Physiotherapie. Bereits über 60 Physiotherapeut*innen wurden in einstündigen Tiefeninterviews befragt.
In einem zweiten Schritt werden nun die wichtigsten Erkenntnisse aus diesen Interviews über einen Online-Fragebogen in der Breite nachgefragt. Dabei ist Ihre Unterstützung gefordert! Nur so können repräsentative Ergebnisse für diese unabhängige Studie gewonnen werden.
Die im Jahr 2022 gegründete opta data Zukunfts-Stiftung richtet ihren besonderen Fokus auf die Gesundheitsfachberufe. Mit systematischen Untersuchungen verfolget sie das Ziel, deren gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben und evidenzbasierte Erkenntnisse zum Berufsbild sowie zur Patientenversorgung zu gewinnen. Das Institut für Zukunftspsychologie und Zukunftsmanagement kooperiert in diesem Vorhaben mit der Stiftung und liefert die wissenschaftlichen Instrumente und Analysen.
Der Fragebogen (--> Mitglederbereich) ist vom 29. April bis zum 24. Mai 2024 online verfügbar, anonym und innerhalb von 10 Minuten ausgefüllt. Die Ergebnisse aller Erhebungen werden nach Auswertung in einer konsolidierten Publikation veröffentlicht.
Ab dem 18.12.2023 können Eltern, welche ihr krankes Kind zuhause betreuen müssen, die erforderliche Krankschreibung für den Bezug von Kinderkrankengeld ebenfalls telefonisch (ohne Praxisbesuch) beantragen. Die Bescheinigung soll laut GKV für maximal 5 Tage ausgestellt werden können - wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen. Infektionen im Wartezimmer sollen so vermieden werden.
Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten nun nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen.
Im nächsten Jahr werden wir wieder verschiedene Fortbildungen anbieten, die Planungen hierzu sind in vollem Gange. Da wir selbstverständlich den Wünschen unserer Mitglieder nachkommen möchten, ist natürlich auch Ihre Mitarbeit gefragt!
Bereits in Planung sind:
- Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Physiotherapie in Neuwied
- Diagnostik (Vertiefung: für Teilnehmer*innen, die schon einmal an einem Diagnostik-Lehrgang teilgenommen haben) in Neuwied
- Elektrotherapie (In-House-Schulungen)
- "Frage & Antwort" rund um das Thema HP-Physio in Berlin
- Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Physiotherapie (10 UE) in Berlin
Hinweis zu unseren Fortbildungen in Berlin:
Uns erreichen immer wieder Anfragen aus Berlin und Umgebung. Da unser Berufsverband in Neuwied (RLP) sitzt, haben wir bei Veranstaltungen dort natürlich auch einen erhöhten Kostenaufwand. Die Seminare können daher nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 15 durchgeführt werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. Empfehlen Sie die für Sie relevanten Seminare also gerne an Freunde und Kolleg*innen weiter, damit diese auch stattfinden können. Grundsätzlich liegt uns bei allen Veranstaltungen die Unterstützung aller Physiotherapeut*innen am Herzen, damit die Fachkompetenz der Physiotherapeut*innen erweitert wird.
Wir freuen uns über Ihr Feedback an info@physio-hp-verband.de
durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz an die Kassenärzte vom 31.07.2023
Für die reinen Physiotherapiepraxen, die eine Abrechnungserlaubnis nach § 124 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, wird es ab sofort bzw. im kommenden Jahr möglicherweise zu Verordnungseinbußen kommen.
Die Physio-HP-Praxen sind davon nicht betroffen. Physio-HPs üben die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie aus und sind von den gesetzlichen Krankenkassen und den verordnenden Ärzten unabhängig.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1ABR 22/21) vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich
Arbeitsbedingungsrichtlinie - Arbeitsverträge: Umsetzung der Arbeitsbedingungen
Das Gesetz soll zum 1. August 2022 in Kraft treten...mehr dazu im Mitgliederbereich
Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist ab dem 01.07.2022 die Durchführung der Nachschulung (nach der Ziffer 7.2.4 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz - Sektorale Heilpraktiker*innen für Physiotherapie) nur noch als Präsenzveranstaltung zulässig. Aufgrund der pandemischen Lage war die Durchführung der Nachschulung mit Ausnahme des Abschlusstests bisher auch als Online-Unterricht zulässig.
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Mechanische Gefährdungen an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen - Empfehlung vom 23.09.2019
Viele Patienten sind privat versichert und möchten natürlich die Rechnung des Physio-HP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstattet bekommen. Damit eine Erstattung auch erfolgen kann, und Sie hinterher keine unzufriedenen PatientInnen haben, empfehlen wir folgendes zu beachten...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
Wir haben die Nachricht eines Mitgliedes erhalten, dass ihm aufgrund der zugeteilten Erlaubnis als HeilpraktikerIn für Physiotherapie die Pflichtversicherung von der Berufsgenossenschaft gekündigt wurde. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 SGB VII sind Heilpraktiker versicherungsfrei. Dies hat unter mehreren Mitgliedern für große Verwirrung gesorgt, daher haben wir uns direkt an die BG gewandt und können Ihnen folgendes mitteilen...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich
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