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Newsletter

 

Aufforderung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise im Heilmittelbereich

 

durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz an die Kassenärzte vom 31.07.2023

Für die reinen Physiotherapiepraxen, die eine Abrechnungserlaubnis nach § 124 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, wird es ab sofort bzw. im kommenden Jahr möglicherweise zu Verordnungseinbußen kommen.
Die Physio-HP-Praxen sind davon nicht betroffen. Physio-HPs üben die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie aus und sind von den gesetzlichen Krankenkassen und den verordnenden Ärzten unabhängig.

...mehr dazu im Mitgliederbereich

 

 


 

Neue Höchstpreise der Beihilfe

Zum 01. Mai 2023 wurden die Höchstpreise für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel neu angepasst. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes

 


 

 

Fortbildung Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Physiotherapie 

 

Neuer Fortbildungstermin in Neuwied!
Das Seminar mit 40 Unterrichtseinheiten findet am 13./14. Oktober 2023 & 24./25. November 2023statt - 10 Unterrichtseinheiten (Berufs-, Rechts- und Gesetzeskunde) am 25. November 2023. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns (gerne per Email oder vormittags telefonisch).

 

 


 

Ende der Kostenerstattung präventiver Coronavirus-Tests

Ab dem 01. März 2023 werden die Kosten präventiver Coronavirus-Test der Mitarbeiter*innen in Physiotherapiepraxen nicht mehr durch den Bund erstattet. Eine Abrechnung ist nur noch für bis zum 28. Februar 2023 durchgeführte Tests über die Kassenärztliche Vereinigung möglich. Bitte beachten Sie die Abrechnungs- und Aufbewahrungsfristen...mehr dazu im Mitgliederbereich


Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Wie bereits in unserem Newsletter vom 22.09.2022 berichtet, sind Arbeitgeber*innen laut dem Beschluss des Arbeitsgerichts (Az 1 ABR 22/21) vom 13.09.2022 verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich

 


Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1ABR 22/21) vom 13.09.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu erfassen...mehr dazu im Mitgliederbereich


Arbeitsbedingungsrichtlinie - Arbeitsverträge: Umsetzung der Arbeitsbedingungen

Das Gesetz soll zum 1. August 2022 in Kraft treten...mehr dazu im Mitgliederbereich


Änderung der Regelung zur Nachschulung HP-Physio in Niedersachsen

Nach Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist ab dem 01.07.2022 die Durchführung der Nachschulung (nach der Ziffer 7.2.4 der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz - Sektorale Heilpraktiker*innen für Physiotherapie) nur noch als Präsenzveranstaltung zulässig. Aufgrund der pandemischen Lage war die Durchführung der Nachschulung mit Ausnahme des Abschlusstests bisher auch als Online-Unterricht zulässig.


Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) mittlerweile in allen Bundesländern möglich

...mehr dazu im Mitgliederbereich


 Werbung mit Osteopathie ist abmahnbar

...mehr dazu im Mitgliederbereich


Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis

Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots haben...mehr dazu im Mitgliederbereich


Hilfreiche Links und Informationen rund um die neuen Regelungen

...mehr dazu im Mitgliederbereich!


Mechanische Gefährdungen an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen - Empfehlung vom 23.09.2019

Die Verwendung mängelbehafteter Medizinprodukte ist nach § 14 (2) MPG verboten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, sowie auch der Versuch. Mehr dazu im Mitgliederbereich...


Beihilfefähigkeit

Viele Patienten sind privat versichert und möchten natürlich die Rechnung des Physio-HP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstattet bekommen. Damit eine Erstattung auch erfolgen kann, und Sie hinterher keine unzufriedenen PatientInnen haben, empfehlen wir folgendes zu beachten...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich


Anmeldepflicht Berufsgenossenschaft

Wir haben die Nachricht eines Mitgliedes erhalten, dass ihm aufgrund der zugeteilten Erlaubnis als HeilpraktikerIn für Physiotherapie die Pflichtversicherung von der Berufsgenossenschaft gekündigt wurde. Begründung: Nach § 4 Abs. 3 SGB VII sind Heilpraktiker versicherungsfrei. Dies hat unter mehreren Mitgliedern für große Verwirrung gesorgt, daher haben wir uns direkt an die BG gewandt und können Ihnen folgendes mitteilen...mehr hierzu erfahren Sie im Mitgliederbereich


 

 

 

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